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Betriebsunterbrechung

 

Betriebsunterbrechnung

 

Die Inhaltsversicherung für die Firmen entsprich der Hausratversicherung für Privatpersonen.

Sie schützt die komplette Einrichtung der Betriebes, sowohl technische (Maschinen, Werkzeuge), als auch kaufmännische (Büromöbel, Computer) und die gesamten Waren- und Vorratsbestände der Firma. Auch fremdes Eigentum ist versichert (z.B.: Kundeneigentum in Service-Betrieben) und privates Eigentum von Mitarbeitern.

 

Welche Risiken sind versichert?

Die Inhaltsversicherung leistet bei folgenden Gefahren:

* Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)

* Einbruchdiebstahl und Vandalismus

* Leitungswasser

* Glasbruch

* Sturm und Hagel (ab Windstärke 8)

* Optional auch Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdrutsch, Lawine

 

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme sollte so kalkuliert sein, dass bei einem Totalschaden (z.B. durch Brand) die ganze Betriebseinrichtung mit allen Waren zum Neupreis ersetzt werden kann. Auch gegebenenfalls die aufbewahrten Vorräte oder das Kundeneigentum.

 

Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Wiederbeschaffung der Einrichtung nach einem Schadensfall ist das Eine. Die Wiederaufnahme der Arbeit oder Produktion aber das Andere. Nach einem größeren Schadensfall vergeht immer eine gewisse Zeit bis der Betrieb seine Tätigkeit wieder aufnehmen kann. In dieser Zeit hat der Inhaber fixe Kosten aber noch keine Einnahmen, er erleidet also finanzielle Verluste.

Durch die Betriebsunterbrechungsversicherung kann man die finanzielle Einbuße bei solchen Szenarien auffangen. Diese Versicherung erstattet dem Unternehmer den durch einen Sachschaden entgangenen Gewinn und übernimmt auch die laufenden Kosten, wie z.B. Miete, Gehälter für die Mitarbeiter, Leasing, usw.

 

Die Betriebsunterbrechungsversicherung kann man immer zu jeder Inhaltsversicherung optional abschließen.