VM-Berger.de - nutzt Cookies, um bestmögliche Funktionalität bieten zu können.

Haus und Grundbesitzhaftpflicht

 

Grundbesitzhaftpflicht

 

Die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht ist eine Haftpflichtversicherung für Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken. Diese Versicherung zahlt einen berechtigten Schadensersatz und gleichzeitig schützt den Eigentümer vor unberechtigten Forderungen Dritter, die sich aus der Verletzung von Eigentümerpflichten rund um Haus und Grundstück ergeben können. Das betrifft sowohl Personen- als auch Sachschäden.

 

Wer braucht eine Haus -und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Für den Vermieter, der ein hohes Maß an Verantwortung für das Wohlergehen der im Haus lebenden Personen trägt, ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gerade unabdingbar. Leben nur der Eigentümer und seine Familie in dem Haus, reicht in der Regel die normale private Haftpflichtversicherung aus. Auch wenn nur einzelne Zimmer vermietet werden, kann dieser Schutz ausreichend sein. Dies sollte jedoch unbedingt vorher mit dem Versicherer abgeklärt werden.

Für den Mieter ist eine Haus -und Grundbesitzerhaftpflicht nicht relevant. Schäden, die gegenüber Dritten verursacht werden, übernimmt die private Haftpflichtversicherung. Für Schäden an eigenen Möbeln und Einrichtungsgegenständen in der Wohnung kommt in der Regel die Hausratversicherung auf. Man muss die Haus -und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung von der Gebäudeversicherung unterscheiden. Letztere kommt für Schäden, die am Gebäude selbst entstehen auf.

 

Ist eine  Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht überhaupt wichtig?

Die Frage, ob eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht überhaupt relevant ist, kann man relativ einfach beantworten. Der  Eigentümer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen  für entstandene Schäden, die schuldhaft bzw. fahrlässig verursacht wurden, in unbegrenzter Höhe. Hier können  vor allem bei  Personenschäden schnell Summen von mehreren Millionen Euro zusammenkommen, die ganze Existenz kann somit schnell auf dem Spiel stehen. Es ist daher sehr wichtig eine Absicherung in ausreichender Höhe zu wählen. Die Verbraucherzentrale rät hier eine minimale Versicherungssumme von drei Millionen Euro abzuschließen. Bei mehreren Schäden innerhalb von einem Jahr, sollte sich die Versicherungssumme verdoppeln.

Durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht hat der Eigentümer auch einen so genannten "passiven Rechtsschutz".

Die Versicherung prüft zuerst, ob der Geschädigte den Inhaber des Hauses oder Grundstücks für einen Schaden überhaupt haftbar machen kann. Sollte das der Fall sein und die Schadensersatzforderung ist damit berechtigt, wird diese durch die Versicherung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme bezahlt. Ist die Forderung nach Ansicht der Versicherung jedoch unbegründet, so wird die Forderung durch den Versicherer abgewehrt, notfalls auch durch Anwälte im Gerichtsverfahren - "passiver Rechtsschutz".

 

Schadensbeispiele

Ein klassisches Beispiel ist die  Streupflicht in Wintermonaten. Hier passieren vor allem Personenschäden, wie z.B. Verletzungen durch Ausrutschen.

Wenn ein Passant sich einen Fußbruch zuzieht, muss der Eigentümer für die ärztliche Behandlung und einen eventuellen Verdienstfall über mehrere Wochen auskommen. So kann ein Schadenersatz schnell mehrere Tausend Euro erreichen.

Auch durch herunterfallende Dachziegel können bereits sehr hohe Personenschäden entstehen.

Ein Mieter rutscht auf einer renovierungsbedürftigen Treppe aus, verletzt sich und wird in Folge dessen berufsunfähig. Der Hauseigentümer steht dafür voll in Haftung. Hier kommen nicht nur Forderungen durch Schmerzensgeld und  Behandlungskosten, sondern auch durch eine Berufsunfähigkeitsrente, also Beträge in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro.

Ohne Haus -und Grundbesitzerhaftpflicht  könnte  dieses Szenario einen finanziellen Ruin bedeuten.

Ein Beispiel für Sachschäden ist ein vor dem Grundstück geparktes Fahrzeug, das durch Baumäste nach einem Gewitter oder durch eine Schnee-Dachlawine beschädigt wird.

 

Welche Leistungen sollte eine gute Haus -und Grundbesitzhaftpflichtversicherung beinhalten?

Sehr wichtig ist hier die Auswahl der richtigen Versicherungssumme, die vor allem im Hinblick auf mögliche, hohe Personenschäden nicht zu niedrig sein darf. Drei Millionen Euro sollten hier das absolute Minimum sein, um einen adäquaten Schutz gewährleisten zu können.

Eine Versicherungssumme von fünf Millionen Euro sind jedoch zu empfehlen.

Auch so genannte Allmählichkeitsschäden sollten abgesichert sein. Das sind Schäden, die nicht sofort ersichtlich sind, sondern über längeren Zeitraum entstehen (z.B. Wasserschaden durch beschädigten Leitung).

Kleinere Bauvorhaben, in der Regel bis zu einer Bausumme von bis zu 50.000 Euro, sollten schon mit der Police mitversichert sein.

 

Wie viel kostet Haus- und Grundversicherungshaftpflicht?

Der Preis richtet sich nach der Höhe der Versicherungssumme und nach der Jahresmiete oder Jahrespacht des Hauses oder Grundstücks.

Auch die Art der Immobilie ist hier von Bedeutung (Wohn - oder Gewerbegebäude).

Um die Prämie günstiger zu gestalten, kann man eine Selbstbeteiligung vereinbaren.

 

Unbebaute Grundstücke sind deutlich günstiger als bebaute Grundstücke oder Häuser. Hier sind die entsprechenden Policen bereits für weniger als 30 Euro zu haben.

 

Preisbeispiel

Vermietetes Einfamilienhaus, Versicherungssumme 5.000.000€, ab 40€ im Jahr.