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Pflege Rente

 

Pflege Rente

 

Die Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters, sie kann jeden treffen, auch junge Menschen nach Unfällen oder schweren Krankheiten. Derzeit sind ca. 2,4 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Davon werden ca. zwei Drittel zuhause gepflegt, ein Drittel in Pflegeheimen. Durchschnittliche Pflegedauer beträgt 8,2 Jahre. (Quelle: KURS 9/2012)

Die gesetzliche Pflegeversicherung trägt nur ein Teil der Kosten, für den Rest müssen die Angehörigen selbst aufkommen. Bei der schwersten Pflegestufe 3, kostet die Heimbetreuung ca. 3.500 € im Monat, die gesetzliche Versicherung erstattet hier aber maximal 1.550€.

Ein plötzlicher Pflegefall in der Familie bringt also schwere finanzielle Folgen mit sich. Diese Kosten kann man mit einer Pflegerentenversicherung absichern.

Über die Pflegebedürftigkeit entscheidet der medizinische Dienst und je nachdem bei wie vielen so genannten ATL´s ( Aktivitäten des täglichen Lebens ) man Hilfe benötigt (z.B. Mobilität, Körperpflege, Ernährung, Toilettengang), wird man in die Pflegestufe 1, 2, oder 3 eingestuft. Seit zwei Jahren gibt es auch die Pflegestufe 0 - bei Demenz.

Die gesetzliche Pflegeversicherung erstattet in allen Pflegestufen nur ein Teil von den Gesamtkosten. Die Versorgungslücken die dadurch entstehen und die man selbst finanzieren muss, können ungefähr wie folgt berechnet werden: Stufe 0 ca. 275€, Stufe 1 ca. 550€, Stufe 2 ca. 1700€, Stufe 3 ca. 2000€.

Wichtig: Die Kinder sind Unterhaltspflichtig für die Eltern! Das heißt, sind die Eltern mittellos, können die Sozialhilfeträger die Kinder in Regress nehmen. Dabei werden die Einkommensverhältnisse 10 Jahre rückwirkend überprüft. Wurde also vor einigen Jahren ein Haus auf die Kinder überschrieben, kann es sein, dass es verkauft werden muss, um so die Pflegekosten zu decken.

 

Das Prinzip

Die Pflegerentenversicherung ist nach dem Pflegetagegeld die zweite Form der privaten Pflegevorsorge. Sie funktioniert wie eine private Rentenversicherung. Der Versicherte zahlt während der Laufzeit Beiträge, dafür bekommt er bei Pflegebedürftigkeit lebenslang die vereinbarte Rente. Trifft der Pflegefall nicht ein, kann man das Geld auszahlen lassen oder auch den Vertrag verrenten lassen, wie bei einer normalen Rentenversicherung. 

Bei der Pflegerente gibt es zwei Modelle: Tarife mit fester Staffelung bei Pflegestufen, z.B.: 100% bei Stufe 3, 75% bei Stufe 2, 50% bei Stufe 1, und 20% bei 0.

Die zweite Variante sind modular aufgebaute Tarife, bei welchen man die Höhe der Absicherung je nach Pflegestufe beliebig gestalten kann.

 

Die Gesundheitsprüfung

Die Gesundheitsfragen bei Pflegerentenversicherungen sind nicht so umfangreich, wie bei Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Letztendlich weiß die Versicherungswirtschaft, dass sich am meisten die Personengruppe 50+ für diese Art von Versicherung interessiert, bei der schon oft Vorerkrankungen bestehen.

 

Wie hoch sollte die Absicherung sein?

Idealerweise sollte man die Pflegelücken, die durch zu geringe Leistung von der gesetzlichen Pflegeversicherung entstehen, bei jeder Stufe voll absichern.

 

Pflegerente oder Pflege-Tagegeld?

Die Frage kann man nicht eindeutig beantworten. Beide Formen der privaten Pflegevorsorge haben Vor- und Nachteile. In manchen Fällen ist die Rente die bessere Wahl, in anderen wird das Tagegeld die Oberhand behalten.

Der größte Vorteil der Pflegerente im Vergleich zum Tagegeld ist die Tatsache, dass das investierte Geld kapitalisiert wird, wenn keine Leistung eintrifft.

Das Pflegetagegeld ist wie eine Krankenversicherung konzipiert. Wenn der Versicherte also aufhört die Beiträge zu zahlen, bevor er pflegebedürftig wird z.B. bei Kündigung oder im Todesfall, sind die bis dahin eingezahlten Beiträge verloren. Bei der Pflegerente dagegen, kann der Versicherte oder seine Hinterbliebenen über das bis dahin eingezahlte Geld verfügen.

Dafür ist die Pflegerentenversicherung aber deutlich teurer als das Pflege-Tagegeld. Die Beiträge bleiben jedoch über die Laufzeit stabil, im Gegensatz zum Tagegeld, wo die Beiträge ähnlich wie bei Krankenversicherungen von den Versicherern über die Jahre angepasst werden.

Die Pflegerente ist flexibler gestaltet. Hier ist eine Absicherung auch gegen einen Einmalbeitrag möglich.

Mit Beginn der Pflegebedürftigkeit werden bei der Pflegerente die Beiträge immer eingestellt. Beim Tagegeld ist das nicht immer der Fall (unterschiedlich von Tarif zu Tarif).

Die Pflegerentenversicherung wird staatlich nicht gefördert, das Tagegeld dagegen schon. Das "Bar-Pflegegeld" wir mit 5€ pro Monat staatlich bezuschusst.

 

Besonderheit

Ein Versicherer bietet eine Pflegerente an, die immer das Geld an die Hinterbliebenen erstattet. Auch wenn der Versicherungsnehmer zeit lang die Rente bezieht und danach verstirbt.