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Rentenversicherung

 

Rentenversicherung

 

Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sinken seit Jahren kontinuierlich. Der durchschnittliche Rentner, der 2012 in Ruhestand ging, bekam vom Staat eine Rente von 49,6% seines Nettogehalts - im Jahre 2020 werden es nur ca. 46% sein. In Zahlen ausgedrückt: 1996 betrug eine durchschnittliche Rente 709€, im Jahre 2010 nur noch 686€. Das ist knapp über dem Harz IV-Niveau. Diese Zahlen sind jetzt schon erschreckend niedrig. Bei fallender Tendenz droht Millionen Deutschen die Altersarmut.

Der Hauptgrund dafür ist unsere älter werdende Gesellschaft. Die Menschen in Deutschland leben immer länger und beziehen auch länger Rente. Betrug die Rentenbezugsdauer in alten Bundesländer 1960 durchschnittlich nur 10,1 Jahre, so verlängerte er sich 2012 auf 18,8 Jahre. 

Andererseits stagniert die Geburtenrate seit Jahren. Es gibt also zu wenig neue Beitragszahlen um das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung aufrecht zu erhalten.

Unter diesen Umständen ist die private Altersvorsorge heute wichtiger denn je.

Jeder der hier keine Vorsorge trifft handelt wirklich fahrlässig und wird seine Ruhetage wohl in Armut verbringen.

Eine der populärsten Formen der Altersvorsorge in Deutschland ist die private Rentenversicherung.

 

 

Das Prinzip

Die private Rentenversicherung ist eine Art der privaten Altersvorsorge. Der Versicherungsnehmer zahlt bis zum vereinbarten Ablauf des Vertrages Beiträge ein und bekommt dafür vom Versicherer eine lebenslange Rente.

Die eingezahlten Beiträge und ein Teil des Gewinns sind garantiert. Derzeit beträgt der Garantiezins 1,75% (2014). Der Rest der Ablaufleistung - die Überschussbeteiligung - ist dagegen nur prognostiziert und hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab.

Derzeit liegt die Gesamtverzinsung der Branche (Garantiewerte + Überschussbeteiligung) bei knapp unter 4%.

Da es bei der klassischen Form einer Rentenversicherung (ohne Zusatzversicherungen) keine Gesundheitsprüfung gibt, kann jeder einen solchen Vertrag abschließen.

Die private Rentenversicherung ist eine ziemlich flexible Form der Vorsorge. Man kann hier die Option mit einer lebenslange Rente wählen , oder das am Ende des Vertrages eingesammelte Kapital auf einmal auszahlen lassen - sog. „Kapitalwahlrecht“. Mischkonstruktionen sind ebenso möglich: Einen beliebigen Teil des Kapitals kann man verrenten, den Rest kann man sich auszahlen lassen.

Auch beim Ablauf des Vertrages sind heutzutage die meisten Versicherer flexibel. Bei den meisten Anbietern kann man diesen Termin um ein paar Jahre nach vorne oder hinten verschieben, je nachdem wann der Ruhestand beginnen soll.

Die Auszahlung der Rente kann aufgeschoben  stattfinden, das heißt man zahlt laufende Prämien (oder einen Einmalbeitrag) und die Rente wird in der Zukunft zum vereinbartem Ablauftermin ausbezahlt. Alternativ wird die Rente gegen einen Einmalbeitrag sofort ausbezahlt (Sofortrente).

Ein Hinterbliebenenschutz kann zum Vertrag zusätzlich vereinbart werden. Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Beitragszahlung, bekommen seine Angehörigen eine unter Umständen auch lebenslange Rente.

 

Rentengarantiezeit

Die Rente für die versicherte Person ist eine Leibrente, das heißt sie wird lebenslang bezahlt. Die Rentengarantiezeit ist die Dauer, in der die Hinterbliebenen, nach dem Tod des Versicherten in der Rentenbezugsphase, noch seine Rente ausbezahlt bekommen. Je länger diese Garantiezeit, desto geringer ist die Leibrente für den Versicherten.

Bei Familien empfehlen Experten diese Garantiezeit so lange wie möglich zu wählen (manche Gesellschaften bieten inzwischen sogar 25 Jahre an). Alleinstehende können dagegen die kürzeste Rentengarantiezeit von 5 Jahren wählen.

 

Mögliche Zusatzversicherungen

Zu einer privaten Rentenversicherung kann man noch Zusatzbausteine anschließen, wie z.B.: * Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung

* Dread-Disease (Schwere Krankheiten Vorsorge)

* Todesfallabsicherung

* Witwen- und Waisenrente

* Unfallversicherung

 

Für wen ist eine private Rentenversicherung geeignet?

Da diese Form der privaten Altersvorsorge flexibel ist, lautet die Antwort: Für jeden, der seine gesetzliche Rente aufbessern will.

Die aufgeschobene Variante ist vor allem auf Menschen jüngeren oder mittleren Alters zugeschnitten, die regelmäßig und über einen längeren Zeitraum bei gleichzeitig günstigen Beiträgen für ihr Alter vorsorgen wollen.

Bei der Generation 50+ passiert es öfters, dass man einen größeren Geldbetrag auf einmal investieren kann, etwa aus einer ausbezahlten Lebensversicherung, einer Abfindung oder  Erbschaft. In diesen Fällen kommt neben der aufgeschobenen auch eine Sofortrente in Betracht.

 

Wie ist die steuerliche Behandlung?

Hier muss man die private Rentenversicherung separat in der Anspar- und in der Rentenphase betrachten.

Wenn die  Police vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde, kann man die laufenden Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Die Schlussauszahlung ist dann komplett steuerfrei.

Bei den Policen nach dem 01.01.2005 kann man die zahlenden Prämien nicht von der Steuer absetzen. Auch die Ablaufleistung ist nicht ganz steuerfrei.

Bei den Verträgen, die mindestens 12 Jahre und bis zum 62 Lebensjahr laufen, wird die Hälfte des Ertrags (Gewinns) mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Beispiel: Eigezahltes Kapital 50.000€, Ablaufleistung 100.000€, Gewinn = 50.000€, davon ist die Hälfte = 25.000€ zu versteuern.

Auch wenn das Gesamtkapital nach dem 01.01.2015 nicht mehr steuerfrei ist, ergibt eine Auszahlung oft einen Sinn, denn der Steuersatz im Rentenalter ist meistens deutlich geringer als noch im Berufsleben.

Entschließt sich der Versicherungsnehmer beim Vertragsablauf für die lebenslange Rente, muss er einen Teil dieser Rente (so genannter Ertragsanteil) auch versteuern.

Der Ertragsanteil mit 67 Jahren beträgt 16%.

Beispiel: Mit 67 bezieht man eine monatliche Rente von 1000€ - davon sind 16% , also lediglich 160€ zu versteuern. Deswegen hat man hier viel Luft nach oben bis überhaupt Steuern anfallen. Lässt man den privaten Vertrag früher als mit 67 verrenten, steigt der Ertragsanteil um 1% nach oben. Erfolgt die Verrentung später als mit 67, verringert sich dieser um 1%.

 

Besonderheiten

Bei 99% aller Versicherer beträgt der garantierte Zins  1,75%. Unser Haus kann Ihnen eine Gesellschaft anbieten die noch 2,25% garantiert (Stand 09.2014).