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Riester Rente

 

Riester-Rente

 

Die Riester-Rente ist eine freiwillige private Altersvorsorge,  die staatlich gefördert wird.

Es gibt vier Möglichkeiten einen Riester-Vertrag anzusparen. Das sind:

* Rentenversicherungen

* Fondssparpläne

* Banksparpläne

* Bausparverträge

 

Das Prinzip

Während der Ansparphase bekommt man eine staatliche Förderung in Form von Zulagen, die direkt in den Vertrag fließen oder als Steuerersparnis im nachfolgenden Jahr.

In der Rentenphase bekommt man lebenslange, monatliche Auszahlungen von einer Versicherung oder einem Fond. Auch eine Auszahlung bis zu 30% des Gesamtkapitals für private Zwecke oder gar 100% für die eigenen vier Wände (Wohnriester) ist möglich.

Auf jeden Riester-Vertrag kann man im Laufe des Jahres noch zusätzliche Beiträge einzahlen, um gegebenenfalls die volle, staatliche Förderung auszuschöpfen.

Der Gesetzgeber fördert die Riester-Verträge oft  mit einigen Tausend Euro über die gesamte Laufzeit. Andererseits stellt er jedoch gewisse Anforderungen um sicherzustellen, dass die gesetzliche Förderung auch wirklich für die Altersvorsorge verwendet wird.

So ist die Auszahlung des Gesamtkapitals für die private Verwendung nicht möglich bzw. maximal bis zu 30%. Der Rest muss verrechnet werden. Die Verwendung des Riester-Vertrags für eine Immobilie ist nur bei Eigennutzung möglich - was auch eine Form von Altersvorsorge ist.

Die Rente darf erst ab Erreichen des gesetzlichen Rentenalters (je nach Geburtsjahr liegt das gesetzliche Rentenalter zwischen 65 und 67) gezahlt werden, bei vorgezogenem Ruhestand frühestens ab 62.

 

Wer bekommt die Förderung?

Förderung bekommt jeder, der Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, also:

* Arbeitnehmer

* Selbständige, die rentenversicherungspflichtig sind (z.B. Hebammen, Handwerker)

* Geringfügig Beschäftigte, die auf Rentenversicherungsfreiheit verzichten

* Arbeitslose

* Eltern während des Erziehungsurlaub

Außerdem noch:

* Beamte

* Soldaten

* Zivildienstleistende

* Selbständige/Freiberufler und Hausfrauen/Männer, die förderfähige Ehepartner haben

 

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung der Riester-Rente besteht aus zwei Teilen:

Zum einen sind das die Zulagen, die dem Vertrag gut geschrieben werden, zum anderen kann man die Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Das Steuerersparnis bekommt der Riester-Sparer direkt "auf die Hand".

Die Riester Förderung kann man nur als Zulagen erhalten (bspw. bei geringem oder mittlerem Einkommen und 3 Kindern) oder als Zulage und Steuerersparnis (bspw. bei besserem Einkommen und Alleinstehenden ohne Kinder). Das Finanzamt prüft dabei, ob sich ein Steuervorteil ergibt, der über die Zulagen Förderung hinausgeht.

Die Zulagen setzen sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen: die Grundzulage beträgt 154 Euro und 185 Euro pro Kind. Die Zulage für Kinder, die nach 01.01.2008 geboren wurden, beträgt  300 Euro pro Kind.

Bei jungen Riester-Sparern, die den Vertrag vor dem 25. Lebensjahr beginnen gibt es noch eine einmalige Zulage in Höhe von 200€.

Das maximale Steuerersparnis beträgt 768€ im Jahr. Hier erreicht die Förderung maximal 43,9%.

Der maximale förderfähige Betrag pro Jahr liegt bei 2.100€ abzüglich der Zulagen.

Eine Förderung von über 90 Prozent ist jedoch auch möglich.

Abhängig vom Einkommen und Familienstand schwankt die Förderung von 25% bis zu über 90%. Je mehr Kinder und je geringer das Einkommen, umso größer ist der Anteil der staatlichen Förderung.

 

 

Wie bekommt man die volle Förderung?

Die  Zulagen und Steuervorteile bekommt man nur, wenn man einschließlich der Zulagen einen bestimmten Teil des Gehalts in  den Riester-Vertrag einzahlt.

Der Eigenbeitrag für die volle Förderung beträgt 4% des Vorjahreseinkommens, mindestens jedoch 60 Euro im Jahr.

Insbesondere bei Personen mit geringem Einkommen und Kindern kann es vorkommen, dass die Zulagen bereits so hoch ausfallen, dass an sich keine eigenen Beiträge geleistet werden müssen. Da die staatliche Förderung aber nur gewährt wird, wenn auch der Versicherte sich finanziell beteiligt, muss in jedem Fall ein Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr geleistet werden.

Beispiel 1: Angestellte Mutter, 2 Kinder: 8 und 4 Jahre, Jahreseinkommen brutto:

36.000€ * 4% = 1.440€ - Grundzulage 154 - Kinderzulage 185 - Kinderzulage 300 = 801€ eigener Sparbeitrag im Jahr steuerlich absetzbar sind 2.100 Euro im Jahr.

Beispiel 2: Angestellte, Single, Jahreseinkommen brutto: 36.000€ * 4% = 1.440€ - Grundzulage 154 =1.286€ eigener Sparbeitrag im Jahr. Steuerersparnis ca. 326€.

 

Für wen ist eine Riester-Rente geeignet?

Oft wird gedacht, ein Riester-Vertrag ist nur für Familien mit Kindern oder Besserverdiener geeignet. Diese These ist falsch: Die Riester-Rente ist für jeden das richtige Mittel, der etwas für seine private Altersvorsorge machen möchte und Anspruch auf Förderung hat.

Auch wenn die staatliche Förderung niedriger ausfällt und nur bei 20-25% liegt, wird dadurch die Rendite der Versicherung oder des Fondssparplans um einige Prozentpunkte angehoben. Das kann bei einer Laufzeit von 30 Jahren schon einen fünfstelligen Betrag ausmachen.

 

Wie wird die Riester-Rente besteuert?

Der Gesetzgeber fördert die Riester-Rente in der Ansparphase mit Zulagen und Steuerersparnis, dafür ist die später ausbezahlte Rente - genauso wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung ab 2040 - zu 100% steuerpflichtig.

Man spricht in dem Fall von "nachgelagerter Besteuerung".

Da die persönlichen Steuersätze während des Arbeitslebens meist deutlich höher als im Rentenalter sind und Rentner noch über einen Freibetrag verfügen, kann der Großteil der Riester-Sparer davon profitieren.

 

Anbieterwechsel

Bei Riester-Verträgen ist ein Anbieterwechsel problemlos möglich. In dem Fall übergeht das bis dahin eingesparte Guthaben auf den anderen Anbieter. Da bei den meisten Produkten am Anfang der Laufzeit Kosten anfallen, sollte der Wechsel gut überlegt sein.

 

Wohnriester

Auch "Eigenheim Rente" genannt, wurde die Wohnriester vom Gesetzgeber am 01.08.2008 eingeführt. Der Gedanke dabei war durch die Einbeziehung von selbst genutzten, eigenen Wohnungen/Häusern in die steuerlich geförderte Altersvorsorge mehr Anreize für Eigentum - also auch eine Form der privaten Altersvorsorge - zu schaffen.

Gefördert werden Bau oder Kauf eines Eigenheims, Kauf einer Eigentumswohnung und Erwerb von Anteilen an einer Genossenschaftswohnung. Voraussetzung dafür ist immer die Selbstnutzung und Fertigstellung oder Erwerb nach dem 31.12.2007.

Für eine Sanierung oder Umbau einer beispielsweise geerbten Immobilie gibt es keine Förderung.

Anders als bei einem normalen Riester-Vertrag spart man hier nicht für die eigene Rente, sondern für die Finanzierung der eigenen vier Wände. Das im Wohnriester angesparte Kapital kann man erst zum Schluss für die endfällige Tilgung der Immobilie verwenden oder auch früher, als Eigenkapital beim Aufnehmen von Darlehen.

Während der Ansparphase bekommt man die Zulagen und gegebenenfalls ein Steuerersparnis.  Dafür muss man die gesamte Ablaufleistung in der Rentenphase versteuern. Die Besteuerung kann dann auf über 17-25 Jahre verteilt werden oder auf einmal bezahlt werden. In dem Fall erlässt der Staat 30% der Steuern.

Beim Verkauf der Immobilie im Rentenalter verlangt der Fiskus die Rückzahlung des gesamten Steuerersparnisses und der Zulagen. Man kann das vermeiden, indem man das Geld innerhalb von 4 Jahren in eine andere, selbstbewohnte Immobilie investiert.

Will ein Sparer sein Eigentum mit Riester finanzieren muss er sich nicht unbedingt für einen Bausparvertrag entscheiden. Er kann genauso eine Versicherung oder einen Fondssparplan wählen. Inzwischen sind fast alle zertifizierten Riester-Produkte auch Wohnriester fähig.

 

Welches Riester-Produkt ist das Beste?

Eindeutig kann man diese Frage nicht beantworten. Das kommt vielmehr auf die Mentalität des Anlegers und die geplante Verwendung des Vertrages an.

Wenn es um die private Altersvorsorge geht, sind sicherlich Versicherungen und Fondssparpläne die erste Wahl. Beide Produkte sind teurer als die Banksparpläne, haben jedoch deutlich höhere Renditenerwartungen (ca. 4-12% im Vergleich zu 1%).

Die Bausparverträge sind aufgrund der geringen Verzinsung (1-1,5% - Stand: 2014) ebenso wenig geeignet für die Altersvorsorge. Sie können dann sinnvoll sein, wenn jemand mit Riester-Vertrag eine eigene Immobilie finanzieren möchte.

Bei der Vielfalt der Riester-Produkte und großen Vielzahl der Anbieter ist es nicht einfach das Passende zu finden.

Wichtig für die Wahl des passenden Produkts ist vor allem die optimale Nutzung der staatlichen Förderung. Eine fachkundige Beratung von einem unabhängigen Makler sollte daher in Anspruch genommen werden.

 

Große Transparenz der Verträge

Der Anleger muss mindestens einmal jährlich Informationen über den Kontostand, Verwendung des Kapitals, Kosten und Erträge erhalten.

Die Gebühren für den Vertragsabschluss und Betrieb müssen über einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt werden.

Bei Tod des Rentenberechtigten muss der Rentenanspruch auf Dritte übertragbar sein.

Während der Einzahlungsphase hat der Anleger das Recht den Anbieter zu wechseln. Auch bestehende Verträge können in die staatliche Förderung aufgenommen werden, wenn die vorgenannten Richtlinien in den "Altvertrag" integriert werden.