VM-Berger.de - nutzt Cookies, um bestmögliche Funktionalität bieten zu können.

Rürup Rente

 

ruerup-rente

 

Die Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Sie ist die dritte staatlich geförderte Form der privaten Rentenvorsorge, nach der betrieblichen Altersvorsorge und Riester-Rente.

 

Das Prinzip

Während der Laufzeit sind die eingezahlten Beiträge steuerlich absetzbar. Nach dem Ablauf bekommt der Sparer dafür eine monatliche lebenslange Rente.

Die Rürup-Rente gehört neben der gesetzlichen Rentenversicherung zur dritten Schicht der Altersvorsorge und ist dieser auch sehr ähnlich. Das über die Laufzeit eingesparte Kapital kann man nicht auszahlen lassen, sondern nur verrenten. Die Rentenzahlung kann frühestens ab dem 62. Lebensjahr beginnen. Diese Rente ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und wie bereits erwähnt nicht kapitalisierbar.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ist die Basis-Rente jedoch nicht umlagefinanziert, sondern versicherungswirtschaftlich kapitalgedeckt. Das heißt jeder Anleger spart für seine eigene Rente.

Die Basis-Rente ist also ziemlich unflexibel. Das war aber so gewollt vom Gesetzgeber. Er wollte Sicherheit haben, dass das über die Laufzeit angesammelte Kapital tatsächlich für die eigene Rente verwendet wird. Die steuerliche Förderung erreicht letztendlich über die ganzen Jahre häufig einen fünfstelligen Bereich.

Zur Rürup-Rente kann man zusätzliche Versicherungen abschließen, genauso wie bei der privaten Rentenversicherung. Das sind:

  • Berufsunfähigkeit -oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  • Hinterbliebenen Absicherung
  • Unfall Zusatzversicherung

 

Wer kann die Förderung bekommen?

Irrtümlich wird oft gedacht, dass die Rürup-Rente nur für Selbständige geeignet ist.

Richtig ist, dass alle Steuerpflichtigen einen Anspruch auf diese Förderung haben. Also außer Selbständigen/Freiberuflern auch Angestellte, Beamte und Angestellte, die Beiträge in Versorgungswerke einzahlen.

 

Für wen ist die Rürup-Rente geeignet?

Eine Basis-Rente kann jeder abschließen, der in Deutschland Steuern zahlt. Besonderes ist sie jedoch für Selbständige und Freiberufler gedacht.

Diese Berufsgruppe hat keinen Anspruch auf zwei andere, förderfähige Formen der privaten Altersvorsorge: Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge und hat durch die aktive Arbeitszeit auch keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Aber auch bei besser verdienenden Arbeitnehmern kann die Basis-Rente eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente sein. Denn die Arbeitnehmer können von der steuerlichen Förderung der Basis-Rente genauso gut profitieren, wie Freiberufler und Selbstständige.

 

Welche Vorteile hat die Rürup-Rente?

  • Oft hohe steuerliche Förderung
  • Hohe Rendite durch die steuerliche Absetzbarkeit
  • Pfändungssicherheit im Insolvenzfall
  • Harz IV sicher
  • Flexible Zahlungen (sowohl mit Monatsbeitrag, als auch gegen Einmalanlage; auch beides in einem Vertrag ist möglich)

 

Wie funktioniert die Förderung?

Die Rürup-Rente kann man steuerlich geltend machen, jedoch nicht in unbegrenzter Höhe.

Die Grenze für Alleinstehende liegt bei 20.000 Euro im Jahr. Hier zählen die Aufwendungen für die Rürup-Rente und die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (falls diese anfallen - bei Selbständigen in der Regel nicht)

Bei Ehegatten ist dieser Betrag doppelt so hoch - also bis maximal 40.000 Euro. Für 2014 beträgt die Förderung 78% von der investierten Jahresprämie. In den nachfolgenden Jahren steigt die Förderung jährlich um zwei Prozentpunkte, so dass die Beiträge im Jahre 2025 zu 100 Prozent steuerlich absetzbar werden, bis zu den Grenzen von 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro für Verheiratete.

Wichtig: Die Angestellten, die in eine Rürup-Rente investieren, sollen beachten, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von den Grenzen 20.000/40.000€ abgezogen werden müssen.

 

Steuerliche Behandlung

In der Ansparphase kann man die Beiträge zur Rürup-Rente steuerlich geltend machen und zwar 78% im Jahre 2014. Diese Absetzbarkeit steigt um 2% in den folgenden Jahren, so dass sie im Jahre 2025 volle 100% erreicht.

In der Rentenphase wird die Rürup-Rente versteuert. Geht jemand 2014 in den Ruhestand muss er die Basis-Rente mit einem Ertragsanteil von 78% versteuern. Dieser steigt in den nächsten Jahren um jeweils 2 Prozentpunkte. Im Jahr 2025 ist die Rürup-Rente zu 100% steuerpflichtig.

Bei der Basis-Rente spricht man deswegen, ähnlich wie auch bei der Riester-Rente, von "nachgelagerter" Besteuerung.

Da die persönlichen Steuersätze während des Arbeitslebens meist deutlich höher als im Rentenalter sind und die Rentner noch über einen Freibetrag verfügen, kann  der Großteil der Rürup-Sparer davon profitieren.

 

Welche Police ist die Richtige?

Eindeutig kann man diese Frage nicht beantworten. Das kommt vielmehr auf die Mentalität des Anlegers und die Laufzeit des Vertrages an.

Bei eher konservativen Sparern und Einmalzahlungen mit kurzer Laufzeit ist wohl die klassische Rentenversicherung eine gute Wahl. Dagegen sind für alle Anleger die genug Zeit (Laufzeit sollte mindestens 10 Jahre betragen) und etwas Risikobereitschaft mit sich bringen Fondsgebundene Rentenversicherungen oder gar Fondssparpläne die bessere Lösung. Zumal hier die Renditenerwartung generell deutlich höher ist als bei normalen Versicherungen. (3,75% zu 6-12%)

Bei der Vielfalt der Rürup-Produkte und der Vielzahl der Anbieter ist es sicherlich nicht einfach das Passende zu finden.

Wichtig für die Wahl des passenden Produkts ist vor allem die optimale Nutzung der staatlichen Förderung. Eine fachkundige Beratung von einem unabhängigen Makler sollte man daher in Anspruch nehmen.

 

Rürup-Rente Ersparnis