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Vermögensschaden Haftpflicht

 

Vermoegensschaden

 

Selbständige und Freiberufler benötigen in manchen Dienstleistungen - oder beratenden/begutachtenden Berufen - in Ergänzung zur BHV die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Diese Versicherung kommt für Schäden auf die durch eine fehlerhafte oder unterlassene Beratung oder Diensterbringung entstehen. Das sind so genannte Vermögensschaden.

Bei manchen Berufsgruppen ist diese Versicherung sogar per Gesetz vorgeschrieben. Ohne Nachweis einer entsprechender Police kann man diese Berufe nicht ausüben. Diese sind zum Beispiel: Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Architekten oder Versicherungsmakler.

Ähnlich wie bei Betriebshaftpflichtversicherung, außer der Regulierung von berechtigten Schadensersatzansprüchen, erfüllt die Vermögensschadenhaftpflicht die Rolle des "passiven Rechtsschutzes" - d.h. Abwehr von unberechtigten Forderungen.

 

Wie hoch soll die Versicherungssumme sein?

Die Deckungssumme hängt nicht primär von der Betriebsgröße, sondern vielmehr vom ausgeübten Beruf ab, also vom potenziellen Schadensrisiko. Bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern ist die Mindestdeckungssumme von 1 Million Euro vorgesehen.

Schadensbeispiele

a)      Ein Steuerberater vergisst bei der Steuererklärung eines Mandanten einen Teil von seinen Einnahmen zu deklarieren und zwar über mehrere Jahre (z.B.: Mieteinnahmen aus einer Wohnung). Irgendwann kommt es zu einer Betriebsprüfung. Der Kunde muss Steuern in Höhe von mehreren Tausend Euro nachzahlen, dazu wird er wegen Steuerhinterziehung angezeigt.

b)     Ein Rechtsanwalt verstreicht einen Berufungstermin in der zweiten Instanz, dadurch verliert sein Mandant den gesamten Prozess. Es entsteht ein Schaden in fünfstelliger Höhe.

c)      Ein Architekt übersieht bei der Planung eines Hauses die von der Gemeinde verlegten Elektroleitungen. Der Fehler wird erst sichtbar, als das Haus schon im Rohbauzustand fertig ist. Durch Abriss des Hauses entstehen hohe Kosten.

d)     Ein Versicherungsmakler vergisst in einem Antrag auf Krankenversicherung das vom Kunden gewünschte Krankengeld anzukreuzen. Kurz darauf erkrankt der Kunde schwer und die Krankheit dauert ein Jahr. Er fordert von dem Makler Ersatz für das Krankentagegeld in Höhe von 100€/Tag für das ganze Jahr.

 

Preisbeispiel

Vermögensschaden - Haftpflicht für  Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Versicherungssumme 1.000.000€ ab 795€ im Jahr.